Mollath vielleicht gesund, - aber DIE ZEIT sicher krank?
Entwurf eines Leser-Artikels (bis 3000 Zeichen, ist: 6000)
zum ZEIT-Interview mit Mollath-Anwalt Strate.
DIE ZEIT, Print, 2013, Nr. 35, S. 11 (Dossier):
“Ist Gustl Mollath gesund, Herr Strate?“
I.
Sorry für die Schärfe des Titels, aber man kann sich nur die
Haare raufen, unter welcher GNADENLOSEN LEICHTIGKEIT die höchsten
Rechtsgüter wie Leben & Freiheit hier abgehandelt werden.
Von der ZEIT hat man hier den Eindruck, Rechtssystem und Rechtsverständnis wären allein ihrer Genese in den 80gern der BRD geschuldet (Kohl Ära) und hätten keinerlei Bezüge zur Rechtsgeschichte und deren wesentlich durch heutige Rechtspraxis zu tradierenden und durchzusetzenden NORMEN.
Lediglich Strate scheint noch wenigstens teilweise über einen entsprechenden 'scope' zu verfügen, - und seine gegebene Partikularität als Anwalt, die seine Reaktionen oft kennzeichnet, ist selbst Teil jener NORMEN, nach denen einem Advokaten die auch evtl. "ungerechtfertigte" Bevorteilung seines Mandanten gestattet sein muss, insoweit er an dessen Statt handelt, und der Mandant solche Rechte zu dem ihn selbst bevorteilenden Handeln zunächst hat, - und DIE sind, - wie für uns alle - ERHEBLICH:
Die ZEIT-Interviewer fahren gewiß Auto, - und erhöhen damit das Risiko, - und in Öko-Fragen tragen sie die Gewißheit -, schwerster Schädigungen an Leben, Leib und Seele für sich, andere und die noch Kommenden.
Es gibt also keine Schranke PER SE, im eigenen Handeln andere
Menschen völlig sicher vor Schäden durch dieses Handeln bewahren zu
MÜSSEN, sondern das MUSS zwar BESTREBEN des Handelnden sein, - dieses
"bestrebt sein MÜSSEN" ist aber seinen, im Rahmen der Gesetze FREI
WÄHLBAREN, Handlungszwecken NACHGEORDNET, - insbesondere gelten da
erhebliche Einschränkungen der Handlungsverantwortung für Risiko- u.
Schadensvermeidung, wenn Erwerbszwecke verfolgt werden, - wovon in den
letzten 80-100 Jahren Rechtsgeschichte viele durch gesetzlich
VORGESCHRIEBENE VERSICHERUNGEN etwas gepuffert werden, die aber
natürlich oft keinen vollen "Ersatz", sondern allenfalls nur den
möglichen, nämlich finanziellen, Ersatz leisten können.
DARAN,
an entsprechenden Regelungen (Entschädigungsrecht, persönliche
Mithaftung im Rahmen höherer Versicherungsbeiträge bei vermehrten
Schadensfällen eines Versichungsnehmers als ‚Organ’ der Rechtspflege etc.) fehlt es ja mindestens seit vorgestern …
Leute lebenslang einsperren zu wollen, weil bei ihnen das RISIKO viel höher als bei anderen ist, daß ein Anderer einen (Rechts)-Schaden erleidet, widerspricht dem vor einpaarhundert Jahren erstmals erkämpften und seither weiterentwickelten Recht, - und liegt aber genau auf der Schiene jener wolkigen „Geistig-Moralischen Wende“ Kohls in den 80gern, von der sich Intellektuelle nicht selten gefragt haben, wo sie denn geblieben ist:
Nun, sie hat sich im kleinen und im leicht aufgestiegenem Bürger-Spießer vollzogen, der nach Kohl „im Recht“ zu sein glaubt, wenn er gern alles weggesperrt bzw. „verboten“ hätte, was seine Wege gefährlicher, z. T. auch bloß unbekannter, macht oder sonstwie seine, - eben leider fast durchgängig egoistisch-opportunistisch-korruptiven Kreise (Arbeitswelt!) stört.
Das mag zwar kommod sein, legt aber die Axt an ein Fundamentum der Überlebensfähigkeit unserer Gesellschaft als Ganzes, da mit so einer Haltung freies Handeln vom Individuum über Familie, Gemeinde, Bundesstaat bis zum Staatenbund, a la longue nicht mehr möglich sein wird. Diese Denke lähmt auch schon unsere Wirtschaftskraft, auf die wir für ein Leben auf hohem Niveau, - auch und gerade hinsichtlich GERECHTIGKEIT (=>RechtsAUFWAND; RechtsMISSbrauch: falsche u. boulevardmäßige, - nichtmal feuilletone - , öffentliche Diskussion und dementsprechende Politik) -, genau angewiesen sind.
Es herrscht halt der Boulevard, statt Fach- u. Sachkenntnis, wenn
zum Problem der „Ferndiagnose“, - d. h. der Begutachtung ohne eigene
Anschauung/Beobachtung, NUR nach Vor-Akte, gefragt wird:
“Sollen
gestörte Straftäter ihre Unterbringung künftig dadurch verhindern
können, dass sie bei der Begutachtung nichts sagen? Ist das im Sinne
der Allgemeinheit?“
Hier stimmen weder der adressierte Empfänger, Strate, der zunächst als Vertreter einer Partikularität agieren MUSS, und erst in zweiter Linie seinen Pflichten als Organ der Rechtspflege dient - unter REICHLICHER, wenngleich schlecht gepflegter Abgrenzungsrechtsprechung dazu - , noch die advokatorisch/protagonistisch aufgestellte Scheinheiligkeit der Interviewer „im Sinne der Allgemeinheit“ zu fragen.
Ich habe mir mit meiner Ablehnung 'malebenso' von „Allgemeinheit“ zu sprechen, fast überall viele Feinde und Gegner gemacht, - nicht zuletzt unter Linken -, und habe durch intensive Arbeit u. Diskussionen mit oft hochintelligenten, i. d. R. intellektuell und z. T. persönlich-charakterlich gut aufgestellten Jüngeren Möglichkeiten gefunden, davon wieder sprechen zu können. Sowas wie hier geboten gehört aber zunächst NICHT dazu.
Ob Mollath „gesund“ ist, geht eigentlich weder uns, die Leser, noch
„DIE ZEIT“ und in letzter Konsequenz nicht mal seinen Anwalt Strate
etwas an, - erst recht, sobald der Konnex zur dauerhaften
Unterbringung, Haft u. ä. hergestellt ist:
Solche Urteile sind von
Gerichten zu fällen, notfalls auch von europäischen, und als
Beschlüsse/Urteile als Ergebnis eines oder mehrer Prozesse von Medien
journalistisch aufzubereiten und ggfls. zu schelten.
Und „Krankheit“ bzw. „nicht-gesund-sein“, Abnormitäten etc. sind a
priori/zunächst KEIN Wegsperrgrund, - selbst dann, wenn Risiken für Andere
bestehen.
Es MUSS sich zwingend um allerhöchste
Gefährdungstufen (= Risiko = Rechtgutschwere mal
Eintrittswahrscheinlichkeit = größer als 80% des möglichen
Maximalrisikos) handeln, um „Verrückheit“, krankhafte Intriganz,
Stalkerei, Schizophrenie, Mordverdacht etc. zum Ausgangspunkt von
Verfahren zur „Unterbringung“/Freiheitsentzug jenseits von Strafen
nehmen zu dürfen.
Daran, Beschlüsse/Urteile durch Medien
journalistisch aufzubereiten und ggfls. zu schelten fehlt es seit
dem Abtritt von „Meister“ Mauz in Deutschland ganz gewaltig, denn Friedrichsen hat
sich endgültig deutlich unterhalb seiner damaligen Klasse einquartiert,
- zum Teil sicher auch damit, worüber sie NICHT geschrieben hat.
Da erhebt sich die Frage, wie es DIE ZEIT Zeit mit Ihrem
„././briefkasten“-Material so halten will. Auf diese Möglichkeit,
gerade auch im Zusammenhang mit unverhältnismäßiger Polizeigewalt und
ähnlich vertuschten „Fehlern“ im Bereich Justiz, Haft usw., wurde von
der ZEIT ja erst kürzlich hingewiesen.
II. (Bezüge zu Datenskandalen, Digital-Privacy, Wahl u. Lagerpolitik usf.)
In diesem Zusammenhang muß man auch allermeisten Medien wie DIE ZEIT, darin kritisieren, dem UNSINN der Unterscheidung von „Grundrechtsträgern“ = BRD-Staatsbürgern hier, und dem schwiemeligen „Rest der Menschheit“(?) dort, bei der Interpretation der G10-Fragen durch die Geheimdienste, nicht auf’s Allerentschiedenste entgegengetreten zu sein.
Rechtspolitisch induzierte (programmatische) Wende / Lager / Wahl ?