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Mollath vielleicht gesund,   -  aber DIE ZEIT sicher krank?

Entwurf eines Leser-Artikels (bis 3000 Zeichen, ist: 6000)
zum ZEIT-Interview mit Mollath-Anwalt Strate.
DIE ZEIT, Print, 2013, Nr. 35, S. 11 (Dossier):

      “Ist Gustl Mollath gesund, Herr Strate?“

I.
Sorry für die Schärfe des Titels, aber man kann sich nur die Haare raufen, unter welcher   GNADENLOSEN  LEICHTIGKEIT   die höchsten Rechtsgüter wie Leben & Freiheit hier abgehandelt werden.

Von der ZEIT hat man hier den Eindruck, Rechtssystem und Rechtsverständnis wären allein ihrer Genese in den 80gern der BRD geschuldet (Kohl Ära) und hätten keinerlei Bezüge zur Rechtsgeschichte und deren wesentlich durch heutige Rechtspraxis zu tradierenden und durchzusetzenden NORMEN.

Lediglich Strate scheint noch wenigstens teilweise über einen entsprechenden 'scope' zu verfügen, - und seine gegebene Partikularität als Anwalt, die seine Reaktionen oft kennzeichnet, ist selbst Teil jener NORMEN, nach denen einem Advokaten die auch evtl. "ungerechtfertigte" Bevorteilung seines Mandanten gestattet sein muss, insoweit er an dessen Statt handelt, und der Mandant solche Rechte zu dem ihn selbst bevorteilenden Handeln zunächst hat, -  und DIE sind, - wie für uns alle - ERHEBLICH:

Die ZEIT-Interviewer fahren gewiß Auto, - und erhöhen damit das Risiko, - und in Öko-Fragen tragen sie die Gewißheit -, schwerster Schädigungen an Leben, Leib und Seele für sich, andere und die noch Kommenden.

Es gibt also keine Schranke PER SE,  im eigenen Handeln andere Menschen völlig sicher vor Schäden durch dieses Handeln bewahren zu MÜSSEN, sondern das MUSS zwar BESTREBEN des Handelnden sein, - dieses "bestrebt sein MÜSSEN" ist aber seinen, im Rahmen der Gesetze FREI WÄHLBAREN, Handlungszwecken NACHGEORDNET,   - insbesondere gelten da erhebliche Einschränkungen der Handlungsverantwortung für Risiko- u. Schadensvermeidung, wenn Erwerbszwecke verfolgt werden, - wovon in den letzten 80-100 Jahren Rechtsgeschichte viele durch gesetzlich VORGESCHRIEBENE VERSICHERUNGEN etwas gepuffert werden, die aber natürlich oft keinen vollen "Ersatz", sondern allenfalls nur den möglichen, nämlich finanziellen, Ersatz leisten können.

DARAN, an entsprechenden Regelungen (Entschädigungsrecht,  persönliche Mithaftung im Rahmen höherer Versicherungsbeiträge bei vermehrten Schadensfällen eines Versichungsnehmers als ‚Organ’ der Rechtspflege etc.) fehlt es ja mindestens seit vorgestern …

Leute lebenslang einsperren zu wollen, weil bei ihnen das RISIKO viel höher als bei anderen ist, daß ein Anderer einen (Rechts)-Schaden erleidet, widerspricht dem vor einpaarhundert Jahren erstmals erkämpften und seither weiterentwickelten  Recht, - und liegt aber genau auf der Schiene jener wolkigen „Geistig-Moralischen Wende“ Kohls in den 80gern, von der sich Intellektuelle nicht selten gefragt haben, wo sie denn geblieben ist:

Nun, sie hat sich im kleinen und im leicht aufgestiegenem Bürger-Spießer vollzogen, der nach Kohl „im Recht“ zu sein glaubt, wenn er gern alles weggesperrt bzw. „verboten“ hätte, was seine Wege gefährlicher, z. T. auch bloß unbekannter, macht oder sonstwie seine, - eben leider fast durchgängig egoistisch-opportunistisch-korruptiven Kreise (Arbeitswelt!) stört.

Das mag zwar kommod sein, legt aber die Axt an ein Fundamentum der Überlebensfähigkeit unserer Gesellschaft als Ganzes, da mit so einer Haltung freies Handeln vom Individuum über Familie, Gemeinde, Bundesstaat bis zum Staatenbund, a la longue nicht mehr möglich sein wird. Diese Denke lähmt auch schon unsere Wirtschaftskraft, auf die wir für ein Leben auf hohem Niveau, - auch und gerade hinsichtlich GERECHTIGKEIT (=>RechtsAUFWAND; RechtsMISSbrauch: falsche u. boulevardmäßige, - nichtmal feuilletone - , öffentliche Diskussion und dementsprechende Politik) -,  genau angewiesen sind.

 Es herrscht halt der Boulevard, statt Fach- u. Sachkenntnis, wenn zum Problem der „Ferndiagnose“, - d. h.  der Begutachtung ohne eigene Anschauung/Beobachtung, NUR nach Vor-Akte, gefragt wird:
“Sollen gestörte Straftäter ihre Unterbringung künftig dadurch verhindern können, dass sie bei der Begutachtung nichts sagen? Ist das im Sinne der Allgemeinheit?“

Hier stimmen weder der adressierte Empfänger, Strate, der zunächst als Vertreter einer Partikularität agieren MUSS, und erst in zweiter Linie seinen Pflichten als Organ der Rechtspflege dient - unter REICHLICHER, wenngleich schlecht gepflegter Abgrenzungsrechtsprechung dazu - ,  noch die advokatorisch/protagonistisch aufgestellte Scheinheiligkeit der Interviewer „im Sinne der Allgemeinheit“  zu fragen.

Ich habe mir mit meiner Ablehnung 'malebenso' von „Allgemeinheit“ zu sprechen, fast überall viele Feinde und Gegner gemacht, - nicht zuletzt unter Linken -,  und habe durch intensive Arbeit u. Diskussionen mit oft hochintelligenten, i. d. R. intellektuell und z. T. persönlich-charakterlich gut aufgestellten Jüngeren Möglichkeiten gefunden, davon wieder sprechen zu können. Sowas wie hier geboten gehört aber zunächst NICHT dazu.

Ob Mollath „gesund“ ist, geht eigentlich weder uns, die Leser, noch „DIE ZEIT“ und in letzter Konsequenz nicht mal seinen Anwalt Strate etwas an, - erst recht, sobald der Konnex zur dauerhaften Unterbringung, Haft u. ä. hergestellt ist:
Solche Urteile sind von Gerichten zu fällen, notfalls auch von europäischen, und als Beschlüsse/Urteile als Ergebnis eines oder mehrer Prozesse von Medien journalistisch aufzubereiten und ggfls. zu schelten.
Und „Krankheit“  bzw. „nicht-gesund-sein“, Abnormitäten etc. sind a priori/zunächst KEIN Wegsperrgrund, - selbst dann, wenn Risiken für Andere bestehen.

Es MUSS sich zwingend um allerhöchste Gefährdungstufen (= Risiko = Rechtgutschwere mal Eintrittswahrscheinlichkeit = größer als 80% des möglichen Maximalrisikos) handeln, um „Verrückheit“, krankhafte Intriganz, Stalkerei,  Schizophrenie, Mordverdacht etc. zum Ausgangspunkt von Verfahren zur „Unterbringung“/Freiheitsentzug jenseits von Strafen nehmen zu dürfen.

Daran, Beschlüsse/Urteile durch Medien journalistisch aufzubereiten und ggfls. zu schelten fehlt es seit dem Abtritt von „Meister“ Mauz  in Deutschland  ganz gewaltig, denn Friedrichsen hat sich endgültig deutlich unterhalb seiner damaligen Klasse einquartiert, - zum Teil sicher auch damit, worüber sie NICHT geschrieben hat.

Da erhebt sich die Frage, wie es DIE ZEIT Zeit mit Ihrem „././briefkasten“-Material so halten will. Auf diese Möglichkeit, gerade auch im Zusammenhang mit unverhältnismäßiger Polizeigewalt und ähnlich vertuschten  „Fehlern“  im Bereich Justiz, Haft usw., wurde von der ZEIT ja erst kürzlich hingewiesen.


II. (Bezüge zu Datenskandalen, Digital-Privacy, Wahl u. Lagerpolitik usf.)

In diesem Zusammenhang muß man auch allermeisten Medien wie DIE ZEIT, darin kritisieren, dem UNSINN der Unterscheidung von „Grundrechtsträgern“ = BRD-Staatsbürgern hier, und dem schwiemeligen „Rest der Menschheit“(?) dort,  bei der Interpretation der G10-Fragen durch die Geheimdienste, nicht auf’s Allerentschiedenste entgegengetreten zu sein.

Rechtspolitisch induzierte (programmatische) Wende / Lager / Wahl ?